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   BGH, 01.06.2022 - 3 StR 118/22   

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BGH, 01.06.2022 - 3 StR 118/22 (https://dejure.org/2022,19563)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2022 - 3 StR 118/22 (https://dejure.org/2022,19563)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2022 - 3 StR 118/22 (https://dejure.org/2022,19563)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 48
  • StV 2023, 448
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.08.2012 - 5 StR 176/12

    Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Maßgeblichkeit der Bedeutung

    Auszug aus BGH, 01.06.2022 - 3 StR 118/22
    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Täters abhängt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - 4 StR 506/20, juris Rn. 5; Urteile vom 1. August 2012 - 5 StR 176/12, juris Rn. 9; vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219 Rn. 6 ff.).

    Seine Beteiligung am Umsatzgeschäft hat das Landgericht aber nicht festzustellen vermocht, insbesondere nicht, dass er in den beabsichtigten Verkauf eingebunden war oder anteilig am Erlös der Umsatzgeschäfte partizipieren sollte (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2012 - 5 StR 176/12, juris Rn. 11; Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 363/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 74 Rn. 10).

  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 01.06.2022 - 3 StR 118/22
    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Täters abhängt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - 4 StR 506/20, juris Rn. 5; Urteile vom 1. August 2012 - 5 StR 176/12, juris Rn. 9; vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219 Rn. 6 ff.).
  • BGH, 13.04.2021 - 4 StR 506/20

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Betäubungsmittelrecht: Geltung der

    Auszug aus BGH, 01.06.2022 - 3 StR 118/22
    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Täters abhängt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - 4 StR 506/20, juris Rn. 5; Urteile vom 1. August 2012 - 5 StR 176/12, juris Rn. 9; vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219 Rn. 6 ff.).
  • BGH, 26.01.2011 - 5 StR 555/10

    Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 01.06.2022 - 3 StR 118/22
    Unabhängig davon, ob die vom Landgericht angenommene Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 BtMG angesichts der abweichenden rechtlichen Würdigung zu entfallen oder aufgrund des Vorliegens einer anderen Tatvariante des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG Bestand hätte (vgl. zur Besitzstrafbarkeit beim Anbau BGH, Beschluss vom 26. Januar 2011 - 5 StR 555/10, juris Rn. 12 f.; Urteil vom 13. Februar 1990 - 1 StR 708/89, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Anbau 1; MüKoStGB/O?lakc?o?lu, 4. Aufl., BtMG § 29 Rn. 1069), wäre dies für die Strafzumessung ohne Einfluss geblieben.
  • BGH, 07.10.2010 - 3 StR 363/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; Mittäterschaft; Beihilfe)

    Auszug aus BGH, 01.06.2022 - 3 StR 118/22
    Seine Beteiligung am Umsatzgeschäft hat das Landgericht aber nicht festzustellen vermocht, insbesondere nicht, dass er in den beabsichtigten Verkauf eingebunden war oder anteilig am Erlös der Umsatzgeschäfte partizipieren sollte (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2012 - 5 StR 176/12, juris Rn. 11; Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 363/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 74 Rn. 10).
  • BGH, 06.11.2019 - 2 StR 246/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verknüpfung zur Tateinheit durch

    Auszug aus BGH, 01.06.2022 - 3 StR 118/22
    Die Einziehungsentscheidung entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen, da die aufgeführten Betäubungsmittel nicht so genau genannt sind, dass Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2019 - 2 StR 246/19, juris Rn. 29; vom 26. Januar 2017 - 5 StR 531/16, juris Rn. 2).
  • BGH, 13.02.1990 - 1 StR 708/89

    Annahme des Besitzes bei Anbau von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 01.06.2022 - 3 StR 118/22
    Unabhängig davon, ob die vom Landgericht angenommene Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 BtMG angesichts der abweichenden rechtlichen Würdigung zu entfallen oder aufgrund des Vorliegens einer anderen Tatvariante des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG Bestand hätte (vgl. zur Besitzstrafbarkeit beim Anbau BGH, Beschluss vom 26. Januar 2011 - 5 StR 555/10, juris Rn. 12 f.; Urteil vom 13. Februar 1990 - 1 StR 708/89, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Anbau 1; MüKoStGB/O?lakc?o?lu, 4. Aufl., BtMG § 29 Rn. 1069), wäre dies für die Strafzumessung ohne Einfluss geblieben.
  • BGH, 26.01.2017 - 5 StR 531/16

    Anforderungen an die Kennzeichnung der Einziehungsgegenstände in der

    Auszug aus BGH, 01.06.2022 - 3 StR 118/22
    Die Einziehungsentscheidung entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen, da die aufgeführten Betäubungsmittel nicht so genau genannt sind, dass Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2019 - 2 StR 246/19, juris Rn. 29; vom 26. Januar 2017 - 5 StR 531/16, juris Rn. 2).
  • BGH, 05.03.2024 - 6 StR 61/24

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Der Senat präzisiert entsprechend § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidungsformel hinsichtlich der eingezogenen Betäubungsmittel (vgl. zum Erfordernis der Benennung von Art und Menge BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2022 - 3 StR 118/22; vom 4. September 2019 - 2 StR 221/19; KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 260 Rn. 43) und Betäubungsmittelutensilien, soweit diese sich den Urteilsgründen entnehmen lassen.
  • BGH, 08.02.2023 - 3 StR 477/22

    Einziehung von Betäubungsmitteln und Konsumutensilien (Bezeichnung in der

    Bei Betäubungsmitteln bedarf es der Angabe von Art und Menge des eingezogenen Rauschgifts (BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2022 - 3 StR 118/22, juris Rn. 11; vom 4. September 2019 - 2 StR 221/19, juris Rn. 3; vom 26. Januar 2017 - 5 StR 531/16, juris Rn. 3; Patzak/ Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 33 Rn. 22; KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 260 Rn. 43).
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